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Alaa Alkhatib

علاء الخطيب

Ramadan-Fasten bei Schulkindern

 

Zwischen religiöser Tradition, Kindeswohl und der Notwendigkeit innerislamischer Debatte

Alaa Alkhatib 

30. Mai 2019

 

Redaktionelle Anmerkung: Der Beitrag wurde 2019 verfasst und 2026 sprachlich und redaktionell überarbeitet. Die ursprüngliche Argumentationsrichtung wurde beibehalten; unpräzise Aussagen zur islamischen Rechtslehre und zu gesundheitlichen Fragen wurden differenziert. Die im Original enthaltenen externen und internen Links wurden soweit möglich erhalten und überprüft.

Vor Beginn des Ramadan 2019 sprach sich die damalige Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) gegen ein strenges Fasten von Schulkindern aus. Sie verwies darauf, dass Kinder regelmäßig trinken und essen müssten, um aufmerksam zu bleiben, lernen zu können und sich gesund zu entwickeln. Zugleich betonte sie, dass viele muslimische Eltern sehr verantwortungsvoll mit dem Thema umgingen. Ihre zentrale Botschaft lautete: Kindeswohl, Gesundheit und schulisches Lernen müssen Vorrang haben.

Die Debatte berührt jedoch mehr als eine medizinische Frage. Sie führt unmittelbar zu einer innerislamischen Diskussion: Wann beginnt nach klassischer islamischer Rechtslehre die religiöse Verpflichtung zum Fasten, wie ist diese Regel historisch entstanden, und wie sollte sie unter heutigen gesellschaftlichen und pädagogischen Bedingungen verstanden werden?

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Der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland hat dazu eine ausführliche Stellungnahme mit dem Titel „Fasten in der Schule“ veröffentlicht. Sie erläutert die religiöse und gesellschaftliche Bedeutung des Ramadan sowie verschiedene Erleichterungen des islamischen Rechts. Gerade bei der Frage nach Schulkindern bleibt jedoch Raum für eine weitergehende Diskussion darüber, wie traditionelle Kriterien religiöser Mündigkeit mit Kindeswohl, Schule und heutigen Lebensbedingungen zusammengebracht werden können.

Ab welchem Alter besteht nach klassischem Fiqh eine Fastenpflicht?

Das Fasten im Ramadan gehört zu den grundlegenden religiösen Pflichten des Islam. Zugleich kennt die islamische Rechtslehre Ausnahmen und Erleichterungen, unter anderem bei Krankheit, Reise und anderen Situationen, in denen das Fasten eine erhebliche Belastung oder gesundheitliche Gefährdung darstellen kann.

In der klassischen islamischen Rechtslehre wird die religiöse Verpflichtungsfähigkeit – taklīf – traditionell eng mit der Pubertät verbunden. Der Islamrat formuliert dies in seiner Stellungnahme entsprechend: Das Fastengebot sei für Muslime bindend, die im Sinne des islamischen Rechts als mündig (mukallaf) gelten, also geistig gesund und in die Pubertät eingetreten sind.

Das bedeutet allerdings nicht, dass ein bestimmtes Lebensalter – etwa zehn Jahre – allgemein als Beginn der Fastenpflicht festgelegt wäre. Vielmehr muss zwischen der eigentlichen religiösen Verpflichtung nach Eintritt der Pubertät und der vorherigen Gewöhnung von Kindern an religiöse Praktiken unterschieden werden.

Auch populäre islamische Ratgeber unterscheiden zwischen Verpflichtung und Vorbereitung. So beschreibt etwa IslamWeb die schrittweise Heranführung von Kindern an den Ramadan. Gerade diese Unterscheidung ist für die heutige Debatte entscheidend.

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2015 –  Foto: dpa

 

Pubertät ist nicht dasselbe wie moderne Volljährigkeit

Die klassische Verbindung zwischen Pubertät und religiöser Verpflichtungsfähigkeit entstand in Gesellschaften, deren Vorstellungen von Kindheit, Jugend und Erwachsensein sich erheblich von heutigen unterscheiden. Über lange historische Zeiträume wurden Menschen nach Eintritt der Geschlechtsreife in vielen Gesellschaften deutlich früher mit Pflichten und Rollen konfrontiert, die heute Erwachsenen vorbehalten sind.

Moderne Rechtsordnungen unterscheiden dagegen wesentlich deutlicher zwischen körperlicher Geschlechtsreife und rechtlicher beziehungsweise sozialer Volljährigkeit. Diese Unterscheidung lässt sich nicht einfach auf den Fiqh übertragen: Das moderne zivilrechtliche Erwachsenenalter und die religiöse Verpflichtungsfähigkeit sind unterschiedliche Kategorien.

Gerade deshalb sollte die Frage nicht lauten, ob das moderne Volljährigkeitsalter von 18 Jahren automatisch an die Stelle klassischer religiöser Kriterien treten muss. Sinnvoller ist zu fragen, ob körperliche Pubertät allein unter heutigen Bedingungen ausreicht, um Art und Umfang einer religiösen Verpflichtung bei Schulkindern zu bestimmen – insbesondere dann, wenn lange Fastenzeiten, schulische Anforderungen, Sport und gesundheitliche Faktoren hinzukommen.

Was ist im Fiqh festgelegt – und was bleibt auslegungsfähig?

Der Koran schreibt das Fasten im Ramadan vor und nennt zugleich ausdrücklich Erleichterungen für Menschen, die krank oder auf Reisen sind beziehungsweise das Fasten nur unter großer Schwierigkeit leisten können. Die islamische Rechtslehre hat diese Grundsätze über Jahrhunderte durch unterschiedliche Auslegungsmethoden auf weitere Lebenssituationen angewandt.

Nicht überzeugend wäre jedoch die Behauptung, die Gelehrten hätten aus einem Hadith über das Gebet schlicht ein allgemeines Mindestalter von zehn Jahren für die Fastenpflicht abgeleitet. Ein solches einheitliches Mindestalter lässt sich aus den hier herangezogenen Quellen nicht belegen. Die verbreitete Empfehlung, Kinder schon vor der Pubertät schrittweise an das Fasten heranzuführen, ist von der eigentlichen Pflicht zu unterscheiden.

Genau hier eröffnet sich Raum für eine zeitgemäße innerislamische Diskussion. Wenn die Tradition selbst zwischen Verpflichtung, Erleichterung, gesundheitlicher Belastung und pädagogischer Gewöhnung unterscheidet, muss auch gefragt werden dürfen, wie diese Prinzipien auf den Schulalltag heutiger Kinder angewandt werden.

Kindeswohl und gesundheitliche Belastung

Die gesundheitliche Frage sollte weder dramatisiert noch verharmlost werden. Die medizinische Forschung zum Ramadan-Fasten bei gesunden Kindern ist deutlich begrenzter als die Forschung bei Erwachsenen. Deshalb wäre die pauschale Aussage, jedes Fasten sei für jedes Kind zwangsläufig gesundheitsschädlich, wissenschaftlich zu weitgehend.

Unstrittig ist jedoch die Bedeutung einer ausreichenden Flüssigkeitsversorgung im Kindes- und Jugendalter. Kinder und Jugendliche benötigen Flüssigkeit für körperliche Funktionen, Konzentration und kognitive Leistungsfähigkeit. Längere Phasen ohne Flüssigkeitsaufnahme können – besonders bei Wärme, Sport, bereits unzureichender Hydrierung oder gesundheitlichen Vorerkrankungen – zu einer zusätzlichen Belastung werden.

Bei der Bewertung kommt es daher auf Alter, Entwicklungsstand, Gesundheitszustand, Fastendauer, klimatische Bedingungen und körperliche Belastung an. Ein zehnjähriges Kind, das an einem langen Sommertag Unterricht und Sport hat, ist nicht mit einem gesunden Erwachsenen gleichzusetzen. Gerade deshalb sollten Eltern, Ärztinnen und Ärzte, Schulen und religiöse Ansprechpartner individuelle Lösungen ermöglichen.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte warnte bereits in der damaligen Debatte vor langen Fastenzeiten bei Kindern und verwies auf Fälle von Erschöpfung, Konzentrationsproblemen und Kreislaufbeschwerden. Neuere Übersichtsarbeiten unterstreichen allgemein die Bedeutung einer ausreichenden Hydrierung für Gesundheit und kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern.

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Foto: Ingo Otto / WAZ FotoPool

Wie gehen muslimische Familien damit um?

Die Lebenswirklichkeit muslimischer Familien ist vielfältiger, als die öffentliche Debatte häufig vermuten lässt. Viele Eltern zwingen ihre Kinder nicht zum Fasten. Manche Kinder möchten aus eigenem Wunsch teilnehmen, weil sie ihre Eltern und älteren Geschwister erleben und den Ramadan als wichtigen Teil des Familien- und Gemeinschaftslebens wahrnehmen.

Viele Familien suchen deshalb nach Zwischenlösungen: Kinder fasten nur einige Stunden, einzelne Tage oder am Wochenende; andere beginnen mit einem vollständigen Fastentag erst in einem höheren Alter. Daneben gibt es Familien, die ihre Kinder früh zum Fasten ermutigen. Wie groß der Anteil von Kindern ist, die unter familiärem oder sozialem Druck fasten, lässt sich ohne belastbare Daten nicht seriös beziffern.

Eine zusätzliche Dynamik entsteht in der Schule. Kinder vergleichen sich miteinander und können religiöse Praxis auch als Zeichen von Zugehörigkeit, Reife oder Anerkennung innerhalb der Gruppe erleben. Damit kann sozialer Druck entstehen, selbst wenn die Eltern zu Hause eine flexiblere Haltung vertreten.

Warum wird das Thema politisch so schnell aufgeladen?

Die Diskussion über fastende Schulkinder findet nicht in einem neutralen gesellschaftlichen Raum statt. Sie ist Teil einer breiteren europäischen Debatte über Islam, Migration und Integration. Der Aufstieg rechtspopulistischer und rechtsextremer Bewegungen hat dazu beigetragen, dass religiöse Praktiken von Musliminnen und Muslimen häufig als Beleg für eine angebliche kulturelle Bedrohung Europas interpretiert werden.

Eine solche Instrumentalisierung erzeugt auf muslimischer Seite wiederum Abwehrreaktionen. Wer ständig den Eindruck erhält, die eigene Religion werde grundsätzlich als Problem behandelt, ist eher geneigt, Kritik an einzelnen religiösen Praktiken als Angriff auf die eigene Identität wahrzunehmen. Dadurch können traditionelle religiöse Autoritäten und Medien aus den Herkunftsländern an Einfluss gewinnen.

Es entsteht ein Kreislauf: Die eine Seite interpretiert nahezu jede sichtbare islamische Praxis als Zeichen einer vermeintlichen „Islamisierung“, während die andere Seite auch berechtigte Fragen zu Kindeswohl, Gleichberechtigung oder Integration vorschnell als Ausdruck einer feindlichen Haltung gegenüber dem Islam versteht.

Diese gegenseitige Verstärkung habe ich auch in meinem Beitrag „Der Mythos von der Islamisierung Europas“ diskutiert.

Was können wir tun?

Der sinnvollste Weg ist ein offener Dialog. Vorschriften allein können ein gesellschaftliches und religiöses Problem nicht lösen; unter Umständen verstärken sie sogar Abwehr und Misstrauen. Gleichzeitig darf Dialog nicht bedeuten, Fragen des Kindeswohls oder problematische Praktiken aus falsch verstandener kultureller Rücksichtnahme auszuklammern.

Ein solcher Dialog sollte über die etablierten institutionellen Vertretungsstrukturen hinausgehen. Formelle Religionsvertretungen sind wichtige Gesprächspartner, können jedoch die Vielfalt muslimischer Lebensrealitäten und innerislamischer Positionen nicht allein abbilden. Ebenso wenig sollte die Debatte jenen politischen Kräften überlassen werden, die Fragen von Migration und Islam vor allem zur Mobilisierung von Angst verwenden.

Benötigt werden Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen, Kinder- und Jugendärzte, muslimische Theologinnen und Theologen, kritische muslimische Stimmen, Schulen und politische Entscheidungsträger. Entscheidend ist nicht, wer die lauteste Position vertritt, sondern welche Lösung religiöse Freiheit, Kindeswohl und gesellschaftliche Integration miteinander verbinden kann.

Die Frage des Ramadan-Fastens bei Schulkindern ist damit auch ein Beispiel für eine größere Herausforderung: Wie können religiöse Traditionen in einer modernen europäischen Gesellschaft weiterentwickelt werden, ohne ihre spirituelle Bedeutung zu verlieren – und ohne die Bedürfnisse und Rechte von Kindern einer unveränderlichen historischen Auslegung unterzuordnen?

Weiterführende Quellen und Lesungen

Hinweis zu drei Links der Originalfassung: Die damaligen Links zu zwei arabischsprachigen Studien über Integration und zu einem arabischsprachigen Beitrag über das Fasten von Schulkindern konnten über die alten Kurzlinks nicht zuverlässig aufgelöst werden. Sie wurden deshalb nicht durch vermutete Zieladressen ersetzt.