Sprachlich überarbeitete deutsche Fassung des ursprünglich am 5. Mai 2018 veröffentlichten Artikels
Alaa Aldin Alkhatib Wien · 05.05.2018
UPDATE 12.12.2020: Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) erklärte das Verbot für verfassungswidrig.
Anfang der 1980er-Jahre befand sich der syrische Diktator Hafez al-Assad in einer entscheidenden Auseinandersetzung mit den syrischen Muslimbrüdern, nachdem Teile der Organisation einen bewaffneten Aufstand begonnen hatten. In diesem politischen Klima verhängte das Assad-Regime ein Verbot des Kopftuchs an syrischen Schulen. Das Verbot galt vom Kindergarten bis zur Oberstufe.
Für ein diktatorisches Regime war es nicht schwierig, eine solche Entscheidung durchzusetzen. Die Folgen trugen jedoch vor allem die Mädchen. Viele von ihnen lernten, zwischen zwei Welten zu leben: Sie nahmen das Kopftuch vor dem Betreten der Schule ab und setzten es nach dem Unterricht wieder auf. Manche Familien reagierten auf das Verbot sogar damit, ihre Töchter aus der Schule zu nehmen.
Das Assad-Regime ergriff diese Maßnahme nicht aus einem grundsätzlichen Widerstand gegen den politischen Islam. Tatsächlich unterhielt es zu unterschiedlichen Zeiten enge Beziehungen zu islamistischen Kräften in Syrien und in anderen Ländern. Das Kopftuchverbot war vielmehr Teil eines politischen Machtkampfes. Solche Maßnahmen autoritärer Regime dienen häufig kurzfristigen politischen Interessen und nicht einer langfristigen gesellschaftlichen Entwicklung. Im Ergebnis können sie jene fundamentalistischen Einstellungen sogar verstärken, die sie angeblich bekämpfen wollen.
Damit soll keineswegs behauptet werden, Österreich sei mit Syrien vergleichbar oder Politiker der FPÖ seien mit dem Assad-Regime gleichzusetzen. Österreich ist eine Demokratie und Syrien war eine Diktatur. Dennoch kann die syrische Erfahrung eine Warnung sein: Politische Entscheidungen, die unmittelbar in das Leben von Kindern und Familien eingreifen, können unbeabsichtigte gesellschaftliche Folgen haben. In Syrien gewann letztlich die Staatsmacht ihre unmittelbare Auseinandersetzung – den Preis zahlten jedoch die Menschen, die Kinder und schließlich das ganze Land.
Ich persönlich befürworte weder das Kopftuch noch andere religiös begründete Einschränkungen der individuellen Freiheit. Gleichzeitig respektiere und verteidige ich das Recht erwachsener Frauen, selbst zu entscheiden, ob sie ein Kopftuch tragen möchten, und lehne jede Diskriminierung aufgrund dieser Entscheidung ab. Ebenso lehne ich es ab, die emotionale Bindung von Kindern an ihre Eltern auszunutzen oder kleine Mädchen unmittelbar oder mittelbar zum Tragen eines Kopftuchs zu zwingen.
Wie geht eine demokratische und säkulare Gesellschaft damit um?
Wie in anderen Religionen existieren auch im Islam unterschiedliche Interpretationen religiöser Vorschriften. Die Mehrheit der traditionellen sunnitischen und schiitischen Gelehrten vertritt die Auffassung, dass erwachsene muslimische Frauen ihr Haar und ihren Körper bedecken sollen. Die Forderung, bereits kleine Mädchen vor der Pubertät zum Tragen eines Kopftuchs zu verpflichten, ist dagegen keineswegs in gleicher Weise unumstritten.
Auch die gesellschaftliche Praxis unterscheidet sich erheblich von Land zu Land und von Region zu Region. Der Anteil kopftuchtragender Frauen und Mädchen ist weder in allen muslimisch geprägten Gesellschaften gleich noch historisch konstant. Schon ein Blick auf die Entwicklungen in Ländern wie Syrien, der Türkei, Ägypten, Saudi-Arabien, Iran, Pakistan oder Afghanistan zeigt große Unterschiede. Zudem war das Kopftuch in vielen dieser Gesellschaften in den 1970er-Jahren im öffentlichen Raum deutlich weniger verbreitet als in späteren Jahrzehnten. Die Gründe dafür wären allerdings ein eigenes Thema.
Daraus lässt sich zumindest ableiten, dass das Kopftuch kleiner Mädchen keine unveränderliche und überall gleichermaßen praktizierte religiöse Norm darstellt. Eine gesellschaftliche Debatte darüber, ob Kinder ein Kopftuch tragen sollten, ist daher nicht automatisch als Feindseligkeit gegenüber Muslimen oder dem Islam zu verstehen. Entscheidend ist jedoch, wie diese Debatte geführt wird und mit welchen politischen Mitteln Veränderungen angestrebt werden.

Was ist das Problem an einem gesetzlichen Kopftuchverbot für kleine Mädchen?
Das erste Problem ist das fehlende Vertrauen. Viele Muslime, Migranten, aber auch andere Österreicher begegnen einer Regierung unter Beteiligung der FPÖ mit Misstrauen, weil sie deren Politik gegenüber Muslimen und Einwanderern als diskriminierend wahrnehmen. Dieses Misstrauen entsteht nicht im luftleeren Raum. Migration und Islam werden immer wieder als Themen populistischer Mobilisierung eingesetzt.
Das zweite Problem betrifft die Methode. Eine gesellschaftlich und emotional sensible Frage lässt sich nicht sinnvoll lösen, indem eine Entscheidung plötzlich von oben getroffen wird, ohne ausreichende Vorbereitung, gesellschaftliche Diskussion und pädagogische Begleitung. Gerade weil es um Kinder geht, müssen mögliche Folgen besonders sorgfältig geprüft werden. 
Eine demokratische Regierung besitzt grundsätzlich die Möglichkeit, gesetzliche Regeln zu schaffen. Demokratie erschöpft sich jedoch nicht in der formalen Befugnis, Gesetze zu beschließen. Bei Entscheidungen, die Identität, Familie, Religion und das Leben von Kindern berühren, muss auch gefragt werden, welche gesellschaftlichen Wirkungen eine Maßnahme entfaltet und ob sie tatsächlich das angestrebte Ziel erreicht.
Das dritte Problem betrifft deshalb die unmittelbaren Auswirkungen auf die betroffenen Mädchen. Jene muslimischen Familien, die bereits offen für eine kritische Diskussion über das Kopftuch kleiner Mädchen sind, benötigen vermutlich kein Verbot, um darüber nachzudenken. Schwieriger ist die Situation bei Familien, die sich gesellschaftlich ohnehin ausgegrenzt fühlen oder religiöse Vorschriften besonders streng interpretieren.
Über diese Gruppen liegen nicht genügend belastbare Studien vor, um pauschale Aussagen darüber zu treffen, was sie ihren Kindern vermitteln. Man kann jedoch davon ausgehen, dass manche Eltern ihren Kindern sagen: Wir sind Muslime und leben in Österreich, einem Land, in dem wir unsere Religion frei praktizieren können.
Wird das Kopftuch dann ausschließlich durch ein staatliches Verbot aus der Schule verbannt, besteht die Gefahr, dass sich die Botschaft innerhalb solcher Familien verändert: Das Mädchen nimmt das Kopftuch in der Schule ab und setzt es außerhalb wieder auf. Aus der ursprünglichen Botschaft religiöser Zugehörigkeit kann dann eine Erzählung der Ausgrenzung werden: Wir sind Muslime, aber Österreich akzeptiert uns nicht.
Damit droht genau jene innere Spaltung, die Integration eigentlich verhindern sollte. Kinder könnten gezwungen sein, in zwei widersprüchlichen sozialen Welten zu leben und ihr Verhalten ständig an Familie und Schule anzupassen. Die Regierung hätte dann zwar ein politisches Versprechen erfüllt, doch die gesellschaftlichen Kosten würden möglicherweise von den Kindern getragen.
Das Kopftuch ist auch eine Frage der Integrationspolitik
Die Debatte über das Kopftuch kleiner Mädchen ist Teil einer wesentlich größeren Frage: Wie gelingt Integration? Österreich hat über viele Jahre keine durchgehend erfolgreiche Integrationspolitik entwickelt. Eine Politik, die Flüchtlinge, Migration und Muslime vor allem als Instrumente innenpolitischer Mobilisierung behandelt, erschwert diese Aufgabe zusätzlich.
Eine solche Entwicklung kann gesellschaftliche Parallelwelten und gegenseitiges Misstrauen verstärken. Gerade deshalb reicht es nicht aus, lediglich zu fragen, ob ein bestimmtes Ziel richtig oder falsch ist. In einer demokratischen Gesellschaft sind auch der Weg, der Zeitpunkt, die Begründung und die gesellschaftlichen Folgen einer Entscheidung entscheidend.
Eine Entscheidung kann in ihrer Absicht richtig erscheinen und dennoch scheitern, wenn wir nicht wissen, wie, wann und warum sie umgesetzt werden soll.
Redaktioneller Hinweis
Diese Fassung überarbeitet ausschließlich die deutsche Sprache und Lesbarkeit des ursprünglichen Artikels. Argumentationslinie, zeitlicher Kontext und politische Position des Textes von 2018 wurden bewusst beibehalten.
Wien 05/05/2018










